Für Nachrichten an die ÖGMP senden Sie bitte eine E-Mail an kontakt@oegmp.at
Mitglieder
Antrag Mitgliedschaft
ANTRAG MITGLIEDSCHAFT ALS ORDENTLICHES MITGLIED
Ordentliches Mitglied der ÖGMP kann jede natürliche Person mit abgeschlossener Hochschulausbildung oder technischer Fachausbildung werden, die an der Förderung und Weiterentwicklung des Gebietes „Medizinische Physik“ einschließlich der medizinischen Technik, interessiert ist und die Gesellschaft in der Verfolgung ihrer Ziele unterstützen will.
Wenn Sie gerne ÖGMP Mitglied werden wollen, bitten wir Sie, das Onlineformular auszufüllen!
Anschließend wird Ihr Antrag vom Vorstand der ÖGMP geprüft. Wir sind bemüht, innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung zu geben, ob Sie in die ÖGMP aufgenommen wurden. Bei Rückfragen tritt der Vorstand mit Ihnen direkt in persönlichen Kontakt. Nach der Aufnahme erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten zum Online-Mitgliederbereich.
INFORMATIONEN FÜR MITGLIEDER
Neben dem Vorteil der Vernetzung der österreichischen Medizinphysikerinnen und Medizinphysiker bietet Ihnen die Mitglieder folgenden Vorteile:
- kostenloser Zugriff auf die Online-Version der Zeitschrift für Medizinische Physik
- verminderte Teilnahmegebühren für Veranstaltungen der ÖGMP und ihrer Schwesterngesellschaften DGMP und SGSMP, insbesondere die wissenschaftliche Jahrestagung und die Winterschule für Medizinische Physik in Pichl
- Möglichkeit zur Teilnahme an Preisverleihungen (Best Abstract, Bester YOEGMP Beitrag)
- Fachanerkennung in Medizinischer Physik der ÖGMP
- Bezug des Newsletters der ÖGMP
- Zugriff auf den Mitgliedsbereich der ÖGMP-Homepage (Vorträge, Webinare)
- Möglichkeit von finanzieller Unterstützung für Fortbildungen
- Teilnahme an Online-Umfragen oder Abstimmungen im Mitgliederbereich
Mitgliedsbeiträge
MITGLIEDSBEITRÄGE UND ANDERE GEBÜHREN
Gebühr in [€] | |
Regulärer Mitgliedsbeitrag | 60 |
Ausländische Mitglieder | 30 |
Pensionierte Mitglieder | 30 |
Fördernde Mitglieder | Mind. 200 |
Mitglieder in Karenz (auf Antrag) | 0 |
Ehrenmitglieder | 0 |
Bearbeitungsgebühr Antrag zur Fachanerkennung als „Medizinphysiker (ÖGMP“ oder als „Medizinphysik-Experte“) | 100 |
Bearbeitungsgebühr Verlängerung der Fachanerkennung als „Medizinphysiker (ÖGMP“ oder als „Medizinphysik-Experte“) | 50 |
Bearbeitungsgebühr Verlängerung der Fachanerkennung als „Medizinphysiker (ÖGMP“ oder als „Medizinphysik-Experte“) | 50 |
Wird der Bezug der Zeitschrift für medizinische Physik (ZMP) in Papierform gewünscht, Bitten wir Sie, uns per email zu kontaktieren!
Auf Grund von steigender Internetkriminalität haben wir uns entschlossen, die Bankverbindung nicht auf die Homepage zu stellen. Bitte senden Sie uns eine email
Ansuchen um finanzielle Unterstützung (Tagungen, Kongresse)
ZUSCHÜSSE FÜR DIE TEILNAHME AN VERANSTALTUNGEN
Zuschüsse für die Teilnahme an Veranstaltungen (z. B. Jahrestagungen, Workshops, Fortbildungsveranstaltungen) sind bis spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung zu beantragen. Als Personenkreis dafür sind insbesondere Studentinnen und Studenten oder Medizinphysikerinnen und Medizinphysiker ohne Vollzeit-Anstellung zu nennen.
Der Vorstand kann nach entsprechendem, (formlosen) Ansuchen (e-mail, etc.) einen Zuschuss zu Tagungskosten genehmigen (i. A. Teilnahmegebühren, Reisekosten etc.). Dabei sollte zumindest ein Teil der anfallenden Kosten vom Bewerber selber getragen werden. Übernachtungskosten sind nur in Ausnahmefällen zu ersetzen.
ABRECHNUNG DER REISEKOSTEN
- Zur Erstattung der Reisekosten wird dem Kassenführer ein entsprechendes Antragsformular (Antrag Reisekostenzuschuß ÖGMP) mit den erforderlichen Unterlagen zugeleitet.
- Folgende Belege sind im Original einzureichen:
Belege für die Reise (Eisenbahn; Flug; etc.) oder Quittung des Reisebüros, - bei Pkw-Fahrten ist die tatsächlich gefahrene Wegstrecke in km und ggf. die Namen der Mitfahrer anzugeben,
- Fahrkarten von öffentlichen Verkehrsmitteln am Wohn- bzw. Sitzungsort
- Hotelrechnung,
- Belege für sonstige Ausgaben.
- Die Belege sind auf die Rückseite des Abrechnungsformulars zu kleben oder beizulegen. Aus Sicherheitsgründen ist die Anfertigung von Kopien der Belege empfehlenswert
Nähere Informationen finden Sie in unserer Reisekostenrichtlinie.